Wird unsere Beratung gegenüber Personen oder Organisationen aus dem Drittland Schweiz erbracht, handelt es sich steuerrechtlich um eine “sonstige Leistung”, die nicht mit der deutschen Umsatzsteuer zu belegen ist.
Unternehmer und Unternehmen
aus der Schweiz oder einem anderen Drittland
Die Rechnung an gewerbliche Kunden wird netto, ohne deutsche Umsatzsteuer, ausgestellt. Der Kunde schuldet den vollen Betrag in Euro und trägt Transfer- sowie Wechselgebühren.
Auf unserer Rechnung geben wir für die Behörden aus Deutschland an:
Nicht steuerbare sonstige Leistung nach § 3a Abs. 2 UStG. Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer.
Private Kunden
aus der Schweiz oder einem anderen Drittland außerhalb der Europäischen Union
Die Rechnung an Personen wird netto, ohne Umsatzsteuer, ausgestellt. Der Kunde schuldet den vollen Betrag in Euro und trägt Transfer- sowie Wechselgebühren.
Unsere Leistungen gegenüber Privatkunden sind im Drittländern wie der Schweiz nicht steuerbar. Rechnungsangabe:
Nicht steuerbare sonstige Leistung nach § 3a Abs. 5 UStG
und damit nicht umsatzsteuerpflichtig.
Ob im Drittland durch den Rechnungsempfänger eine Steuer abzuführen ist, sollte von einem lokalen Steuerberater geprüft werden, der in dem jeweiligen Land tätig und zugelassen ist.

Gut zu wissen…
- FAQ: So ist das mit der Umsatzsteuer für Kunden in der EU
- Artikel: Beratung für Onlineprofile steuerlich absetzen
Weiterführende Informationen im Internet
- § 3a Umsatzsteuergesetz (UStG) im Detail
https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__3a.html - Wikipedia-Artikel zu grundsätzlichen Aspekten der Mehrwertsteuer
https://de.wikipedia.org/wiki/Mehrwertsteuer
Hinterlasse einen Kommentar