Wird unsere Beratung gegenüber Personen oder Organisationen aus dem Drittland Schweiz erbracht, handelt es sich steuerrechtlich um eine „sonstige Leistung“, die nicht mit der deutschen Umsatzsteuer zu belegen ist. Gleiches gilt für alle anderen Länder außerhalb der Eurozone.

Unternehmer und Unternehmen aus der Schweiz oder einem anderen Drittland:

Die Rechnung an gewerbliche Kunden wird netto, ohne deutsche Umsatzsteuer, ausgestellt. Der Kunde schuldet den vollen Betrag in Euro und trägt alle Transfer- sowie Wechselgebühren.

Auf unserer Rechnung geben wir für die Behörden aus Deutschland an:

Nicht steuerbare sonstige Leistung nach § 3a Abs. 2 UStG. Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer.

Private Kunden aus der Schweiz oder einem anderen Drittland außerhalb der Europäischen Union:

Die Rechnung an Personen wird netto, ohne deutsche Umsatzsteuer, ausgestellt. Der Kunde schuldet den vollen Betrag in Euro und trägt alle Transfer- sowie Wechselgebühren. Unsere Leistungen gegenüber Privatkunden sind im Drittländern wie der Schweiz nicht steuerbar.

Rechnungsangabe:

Nicht steuerbare sonstige Leistung nach § 3a Abs. 5 UStG

und damit nicht umsatzsteuerpflichtig.

Ob im Drittland durch den Rechnungsempfänger eine Steuer abzuführen ist, sollte von einem lokalen Steuerberater geprüft werden, der in dem jeweiligen Land tätig und zugelassen ist.