Unternehmer und Unternehmen mit Sitz in der EU
Die Rechnung wird netto, ohne Umsatzsteuer, ausgestellt. Wir benötigen von Ihnen die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Auf unserer Rechnung steht für die deutschen Behörden „Nicht steuerbare sonstige Leistung nach § 3a Abs. 2 UStG. Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer.“
Privatpersonen mit Sitz in der EU
Unsere Leistungen werden dort umsatzsteuerpflichtig, wo der private Endkunde seinen Wohnsitz und seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (siehe § 3a Abs. 5 Umsatzsteuergesetz).
Haben Sie z. B. Ihren Wohnsitz in den Niederlanden, dann ist die Rechnung mit niederländischer Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen und über das sogenannte Mini-One-Stop-Shop-Verfahren anzumelden und die Steuer an das, in Deutschland sitzende Bundeszentralamt für Steuern abzuführen.
Zur Vereinfachung des Zahlungsprozesses nehmen wir aktuell die „Sonderregelung für Unternehmer mit kleinen und mittleren Umsätzen“ in Anspruch, die es ermöglicht gegenüber privaten Kunden im vereinfachten Verfahren die Deutsche Umsatzsteuer auszuweisen.
Gut zu wissen…
- FAQ-Artikel: So ist das mit der Umsatzsteuer für Kunden in der Schweiz und nicht-EU-Ausland
- Offizielle Informationen zum One-Stop-Shop-Verfahren des Bundeszentralamt für Steuern
www.bzst.de/DE/Untern..pShop/minionestopshop_node.html